Ziele

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Gemäß dem Leitbild für die Ausbildung an der Medizinischen Fakultät Freiburg soll:

       „Die/Der nach diesen Grundsätzen ausgebildete Ärztin/Arzt […] in der Lage sein,

      mit anderen an der Behandlung Beteiligten konstruktiv zusammenzuarbeiten.“

Dieses Ausbildungsziel findet sich auch in der Ärztlichen Approbationsordnung[1] wieder und entspricht u. a. den Forderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2010) und dem Sachverständigenrat Gesundheit (SVR, 2007). Der Wissenschaftsrat hat im Jahr 2014 in seinen aktuellen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums deshalb explizit interprofessionelle Lehrveranstaltungen zur Erreichung dieses Ziels empfohlen.

In interprofessionellen Lehrveranstaltungen soll „Lernen mit, von und übereinander“ (Centre For The Advancement Of Interprofessional Education – CAIPE, 2002) stattfinden. Dies kann angeregt werden, indem Lernende aus verschiedenen Studiengängen und Ausbildungen zusammen unterrichtet werden und dadurch, dass Lehrende verschiedener Professionen gemeinsam unterrichten. Die Lernenden können so erfahren, dass es unterschiedliche professionelle Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten gibt und wie sich diese im besten Fall optimal ergänzen, um so die Patientensicherheit und die Qualität der Gesundheitsversorgung zu erhöhen.

Durch interprofessionelle Lehrveranstaltungen sollen unsere Studierenden:

  • Ihre eigene professionelle Rolle und die damit verbundenen Aufgaben sowie die anderer Professionen kennen und reflektieren können.
  • Zur Zusammenarbeit in einem interprofessionellen Team befähigt werden. Dazu gehört auch das Wissen über Funktionsweisen eines Teams und Kenntnisse interprofessioneller Kommunikation.
  • Einen wertschätzenden und respektvollen Umgang mit unterschiedlichen professionellen Sichtweisen erlernen.
  • Befähigt werden, gemeinsam mit den Patienten, deren Angehörigen sowie anderen Berufsgruppen auf eine optimale Gesundheitsversorgung hinzuwirken und sich aktiv zur Erreichung dieses Ziels einzubringen.

[1] „Die Ausbildung soll auch Gesichtspunkte ärztlicher Qualitätssicherung beinhalten und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und mit Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens fördern.“